"Was schuldet ein Softwareentwickler? Kann man den Softwareentwickler beispielsweise haftbar machen, wenn ein Softwareprojekt in Verzug gerät? Das hängt sehr maßgeblich von der Vertragsgestaltung ab. Grundsätzlich werden zwei Vertragstypen unterschieden: Der Werkvertrag und der Dienstvertrag.

Wenn eine genaue Spezifikation vorliegt (dies ist im Einzelfall zu bewerten), ist der geschuldete Erfolg (Stichwort: Erfolgshaftung) bestimmt. Der Softwareentwickler schuldet folglich ein individuelles Programm, er kann zur kostenlosen Mängelbeseitigung herangezogen werden. Liegt eine solche Spezifikation nicht vor, dann erbringt der Softwareentwickler lediglich Programmierarbeiten; im letzteren Fall liegt ein Dienstvertrag vor. "

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Der Autor ist Manager in der Softwareindustrie mit internationaler Expertise: Prokurist bei einem der großen Beratungshäuser - Verantwortung für den Aufbau eines IT Entwicklungszentrums am Offshore-Standort Bangalore - Director M&A bei einem Softwarehaus in Berlin.