Bei dem Garantierten Maximalpreis handelt es sich um ein dynamisches Vergütungsmodell in Softwareentwicklungsverträgen. Diesem Vergütungsmodell liegt bereits die Annahme zugrunde, dass sich der Aufwand nicht exakt zu Vertragsschluss bzw. zu Auftragsbeginn abschätzen lässt. Dieses Vergütungsmodell findet sich darum typischerweise in Softwareentwicklungsverträgen mit agiler Projektmethodik.

Mit dem Maximalpreis wird eine für den Auftraggeber Risikobegrenzung vorgenommen: Auch wenn die Entwicklungsaufwände über diese Grenze hinaus gehen, schuldet der Auftraggeber maximal diesen Maximalpreis. Liegt der Aufwand darunter, wird der "nicht verbrauchte Betrag" nach einem vertraglich definierten Schlüssel (z.B. 60:40) zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer aufgeteilt. Dies setzt selbstverständlich Transparenz über den tatsächlich generierten Aufwand voraus. In der Baubranche (hier wurde dieses Vergütungsmodell ursprünglich entwickelt) werden die Bücher offengelegt. In der IT Branche erweist es sich als praktikabel, die erfassten ARbeitszeiten (mit Tätigkeitsbeschreibung) sowie Reisekosten oder Kosten von lizenzpflichtigen Bibliotheken transparent zu machen.

Der Garantierte Maximalpreis hat im Übrigen eine Logik, die dem folgenden Vergütungsmodell sehr ähnlich ist: Garantierter Minimalumfang

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Der Autor ist Manager in der Softwareindustrie mit internationaler Expertise: Prokurist bei einem der großen Beratungshäuser - Verantwortung für den Aufbau eines IT Entwicklungszentrums am Offshore-Standort Bangalore - Director M&A bei einem Softwarehaus in Berlin.