"Was schuldet ein Softwareentwickler? Kann man den Softwareentwickler beispielsweise haftbar machen, wenn ein Softwareprojekt in Verzug gerät? Das hängt sehr maßgeblich von der Vertragsgestaltung ab. Grundsätzlich werden zwei Vertragstypen unterschieden: Der Werkvertrag und der Dienstvertrag.

Wenn eine genaue Spezifikation vorliegt (dies ist im Einzelfall zu bewerten), ist der geschuldete Erfolg (Stichwort: Erfolgshaftung) bestimmt. Der Softwareentwickler schuldet folglich ein individuelles Programm, er kann zur kostenlosen Mängelbeseitigung herangezogen werden. Liegt eine solche Spezifikation nicht vor, dann erbringt der Softwareentwickler lediglich Programmierarbeiten; im letzteren Fall liegt ein Dienstvertrag vor. "

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Sebastian Zang hat eine herausragende Karriere in der IT-Branche aufgebaut und eine Vielzahl von Softwareprojekten mit einem klaren Fokus auf Automatisierung und Unternehmensentwicklung geleitet. In seiner aktuellen Rolle als Vice President Partners & Alliances bei der Beta Systems Software AG nutzt er seine umfassende Expertise, um technologische Innovationen auf globaler Ebene voranzutreiben. Als Absolvent der Universität Passau bringt Sebastian wertvolle internationale Erfahrung mit, die er in verschiedenen Märkten und Branchen gesammelt hat. Neben seiner technischen Kompetenz ist er als Vordenker in Bereichen wie Automatisierung, Künstliche Intelligenz und Unternehmensstrategie anerkannt.