Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) gehört zum festen Repertoire an Vorschlägen bei Diskussionen zum Digitalen Strukturwandel und die damit verbundene technologische Arbeitslosigkeit, es gibt eine Reihe prominenter Befürworter wie Telekom-Chef Höttges, dm-Gründer Götz Werner oder DIE LINKE. Das BGE hat vermutlich auch deshalb eine solche Vielzahl von Befürwortern – zumal aus unterschiedlichen Lagern – , weil jeder etwas anderes darunter versteht. Zu Beginn jeder Diskussion über das BGE ist also eine Begriffsklärung zwingend erforderlich.

Der Philosoph und Buchautor Richard David Precht hat angesichts dieser Begriffsunschärfe in seinem Bestseller Jäger, Hirten, Kritiker. Eine Utopie für die digitale Gesellschaft zunächst eine Gegenüberstellung verschiedener BGE-Konzepte vorgenommen; das lässt sich unmöglich in wenigen Worten zusammenfassen, aber es seien einige Eckpunkte genannt, um zu verdeutlichen, wie unterschiedlich die Positionen zum BGE ausfallen: Bei einem jüngst in Finnland durchgeführten Feldversuch über zwei Jahre mit 2.000 Arbeitslosen wurde ein BGE über ca. 500 Euro ausgezahlt. Das populäre BGE-Konzept von Götz Werner wiederum sieht einen optimalen Betrag bei 1.000 Euro, und zwar finanziert durch eine Mehrwertsteuer von bis zu 50%. Richard David Precht schlägt dagegen eine Finanzierung über eine Finanztransaktionssteuer vor.

So vielfältig wie die Konzepte ausfallen, so unterschiedlich sind übrigens auch die Zielsetzungen: Es geht etwa um die Bekämpfung der Armut, den Wegfall des sozialen Stigmas bei Bezug von Sozialleistungen (denn jeder bekommt das ja). Andere sehen darin ein Instrument für die Modernisierung des Sozialstaates, also eine Zusammenführung der verschiedenen sozialstaatlichen Leistungen (Arbeitslosengeld, Behindertengeld, etc.) in EINER Leistung, womit ein deutlicher Bürokratieabbau verbunden sein könnte. Wieder andere Verfechter betonen, es gehe darum, damit den Grundstein für eine völlig neue Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung zu legen, wo der Zwang zur Ausübung einer Erwerbsarbeit für die bloße Existenzsicherung entfiele. In dem Zusammenhang wird etwa beklagt, dass ausgerechnet die schlechtesten Jobs (Putzfrau, Müllmänner, …) am schlechtesten bezahlt würden. Schließen wir diese Aufzählung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) mit einer letzten Zielsetzung ab: Die Möglichkeit für eine Berufliche (Neu)Orientierung und Weiterbildung bei finanzieller Absicherung.

Da sich dieser BLOG dem Thema Digitalisierung widmet, soll im Folgenden Bedingungslose Grundeinkommen auch ausschließlich bezogen auf die Frage diskutiert werden, ob das BGE im Hinblick auf den Digitalen Strukturwandel die richtige Antwort ist bzw. unter welchen Bedingungen.

Die Frühphase und die Spätphase im Digitalen Strukturwandel

Für Diskussionen über den Strukturwandel in der Digitalen Wirtschaft sehe ich zunächst die Notwendigkeit, zwischen einer Frühphase und Spätphase zu differenzieren; denn die politischen Antworten in beiden Phasen sind ganz klar unterschiedlich. In der Frühphase (diese hat bereits eingesetzt) werden zunehmend Automatisierungstools für verschiedene Tätigkeiten in allen Funktionsbereichen von Unternehmen (und in der Verwaltung) eingesetzt: Die Anforderungen an die Digitalkompetenz von Mitarbeitern steigt, die Interaktion an Mensch-Maschine-Schnittstellen nimmt zu, die Produktivität pro Kopf steigt. Tätigkeiten, die durch einen sehr hohen Anteil an Routinearbeiten geprägt waren, entfallen vollständig. Der Produktivitätsgewinn ermöglicht eine Reduktion von Arbeitszeit. Gleichzeitig entstehen neue Tätigkeitsprofile. In der Spätphase hingegen ist eine kritische Schwelle der Automatisierbarkeit überschritten, KI-basierte Prozesse erfordern nur noch selten steuernde Eingriffe eines menschlichen Experten. Es ist ein Stadium, das vom Schlaraffenland aus dem vorangegangenen Artikel nicht mehr weit entfernt ist: Technischer Fortschritt macht die (Erwerbs)Arbeit überflüssig.

Es ist offensichtlich, dass das BGE die richtige Antwort für das Digitale Zeitalter in der Spätphase ist, wobei die Frage nach der Finanzierung bzw. der Abschöpfung der Automatisierungsgewinne bei den – um mit Marx zu sprechen – Proprieteuren der Produktionsmittel eine erhebliche politische Herausforderung bleibt – selbst bei einem Konsens über die Sinnhaftigkeit des BGE.

Offen und ausschlaggebend hingegen ist die Frage, ob das BGE die richtige Antwort in der Frühphase des Digitalen Strukturwandels ist. Um hierauf eine Antwort zu geben, macht es Sinn, sich zunächst einmal die Zielsetzungen anzusehen, die hier politisch, wirtschaftlich, gesellschaftlich relevant sind. Unstrittig dürften hierbei folgende Ziele sein:

  • [Ziel 1] Förderung der Digitalkompetenz von Beschäftigten, um die neuen Anforderungen aus einem digital geprägten Arbeitsumfeld bestmöglich erfüllen zu können und damit eine höhere Produktivität zu erzielen
  • [Ziel 2] Förderung neuer Unternehmen/Geschäftsmodelle, die im Digitalen Strukturwandel entstehen und neue Arbeitsplätze schaffen
  • [Ziel 3] Perspektive für Niedrigqualifizierte mit zu geringer Digitalkompetenz bzw. fehlenden Grundlagen für die Entwicklung dieser Digitalkompetenz

Hierbei lassen sich Ziel 1 und Ziel 2 gemeinsam betrachten.

Relevanz des BGE für Entwicklung von Digitalkompetenz und Gründerförderung

Es gibt eine Reportage des Bayerischen Rundfunks zum Bedingungslosen Grundeinkommen, in der zwei Menschen vorgestellt werden, die das BGE für eine berufliche Neuorientierung genutzt haben.

[Zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung dieser Kolumne war das Video noch verfügbar, dieses wurde inzwischen vom Netz genommen. Kein Problem, die Beschreibung hier reicht vollkommen aus, um meine Argumentation weiterhin nachvollziehen zu können].

Beide Personen sind in den Genuss eines BGE von 1.000 EUR für einen Zeitraum von 12 Monaten gekommen, und zwar dank der Organisation mein-grundeinkommen.de, die Spenden sammelt, um dann per Losentscheid einem Gewinner für 12 Monate ein BGE auszuzahlen (Es ist im Grunde das gleiche Prinzip wie bei einer Lottogemeinschaft, aber mit anderer Etikette): Eine 35-Jährige hat die finanzielle Unabhängigkeit genutzt, um sich selbstständig zu machen. Eine 18-Jähriger hat die finanzielle Unabhängigkeit während der 12 Monate genutzt, um in aller Ruhe Optionen für seine Ausbildung zu bewerten und eine Entscheidung zu treffen.

Die beiden Personen haben – Hut ab! – wirklich das Beste aus der zeitweiligen finanziellen Unabhängigkeit gemacht. Die Selbstständigkeit / Unternehmensgründung und die berufliche (Neu)Orientierung sind ja eben jenes Verhalten, das im Digitalen Strukturwandel erforderlich ist. Auf den ersten Blick spricht also alles für das BGE. Aber eben nur auf den ersten Blick. Auf den zweiten Blick wird deutlich: In beiden Fällen ist die finanzielle Unabhängigkeit ja nicht auf Lebenszeit erforderlich, sondern nur für die Phase der beruflichen (Neu)Orientierung oder der Gründungsphase! Die Dauerhaftigkeit der Zahlung ist auch für diese beiden Fälle gar nicht entscheidend, denn die Gründung / Selbstständigkeit hat ja stattgefunden im vollen Bewusstsein, dass das finanzielle Polster nur für 12 Monate bestehen würde.

Wenn die Politik das lebenslange Lernen fördern will, die Bereitschaft zur beruflichen Neuorientierung, das Hinzulernen digitaler Kompetenzen, dann sind doch ganz andere politische Instrumente naheliegend: Die steuerliche Förderung von Weiterbildungsmaßnahme in Unternehmen, womöglich mit Fokus auf Digitalkompetenzen. Die steuerliche Absetzbarkeit von privat finanzierten Weiterbildungsmaßnahmen, noch weit umfangreicher, als dies bislang der Fall ist. Die Einrichtung kompetenter Beratungszentren – nicht mit Bürokraten, sondern mit Experten aus der Praxis. Und natürlich muss es ganz grundsätzlich darum gehen, das Bildungssystem zu stärken, und darunter verstehe ich nicht einfach Hardware-Investitionen; hierunter verstehe ich eine massive Bildungsoffensive, die den Bildungsapparat auf ein neues Niveau hebt (auch gehaltlich) und etwa auch Praktiker/Experten aus Unternehmen/Forschungseinrichtungen/etc. in die Schulen holt.

Es ist eine dringliche Aufgabe (insbesondere von Bildungspolitikern), dass die Kompetenz zur beruflichen Transformation im gleichen Maße aufgebaut wird, wie Automatisierung/Maschinisierung vorangetrieben werden. Diese beiden Prozesse müssen synchron ablaufen: Wer ausschließlich in die beschleunigte Entwicklung und Vertreibung von Automatisierungstechnologie investiert, ohne die Qualifizierungsoffensive, der erntet technologische Arbeitslosigkeit. Es reicht eben nicht, Deutschland zum Spitzenreiter bei der KI-Forschung zu machen, Deutschland muss gleichzeitig die Erwerbsbevölkerung fit machen für die Digitale Ökonomie.

Was die Incentivierung zur Gründung angeht: Wie im ersten Teil der Artikelserie verweise ich auf einen Artikel im Handelsblatt, der einen eklatanten Mangel an einer Gründerkultur im „Land der Dichter und Denker“ feststellt: Unternehmer gesucht. Kein Wille, keine Vision, Kein Wachstum. Was die Gründerkultur in Deutschland vernichtet.

Handelsblatt Graphik: Deutschland gehen die Gründer ausHandelsblatt Graphik: Deutschland gehen die Gründer aus

Die Förderung einer Gründerkultur und die Schaffung eines Ökosystems für Gründer ist hierbei eine Herausforderung, für die es keine einfache Rezeptur gibt. Nur ein Beispiel aus dem vorgenannten Handelsblatt-Artikel: “Es ist in Deutschland relativ einfach, eine Anschubfinanzierung für ein vielversprechendes Geschäftsmodell zu bekommen“ (….) Das liege auch daran, dass der Markt für dieses sogenannte Seed-Stage „mehrheitlich staatlich induziert sei“. Ein Großteil des Kapitals stamme aus öffentlichen Quellen, etwa über die Gründerförderung der KfW. Doch im Anschluss fehle es oft an Kapitalgebern für die sogenannte Erstrundenfinanzierung.

Einen Abschnitt des Artikels möchte ich besonders herausheben: Der Flixbus-Gründer Daniel Krauss analysiert nämlich: „Es gibt in Deutschland das Exist-Stipendium, bei dem Gründer zwei Jahre Geld vom Staat bekommen. Meiner Erfahrung nach sind die Stipendiaten aber langsamer und weniger erfolgreich als Unternehmer ohne Stipendium, weil sie sich mehr Zeit lassen konnten.“ Diese Einschätzung unterstreicht, dass es im Hinblick auf die Etablierung / Weiterentwicklung der Gründerkultur eben NICHT primär darauf ankommt, Gründern eine finanzielle Sicherheit zu geben. Sondern eher um andere Themen wie Finanzierung, Entschärfung des Insolvenzrechts, ein positiveres Unternehmerbild in Deutschland, die Förderung von Unternehmergeist und weitere Themen.

Auf einen weiteren Aspekt der Reportage sollte man auch eingehen: Die 35-jährige Gründerin erklärt, dass das BGE ihre Einstellung geändert habe. Es fallen folgende Sätze: „Mein Einsatz ist die Arbeit, oder das was ich tue, egal was rauskommt. (…) Es geht nicht mehr darum, was verdiene ich, sondern was kann ich machen. (…) Dinge macht, weil man sie einfach machen will.“ Nun sollte für jeden bei der Berufswahl natürlich ausschlaggebend sein, was den eigenen Interessen und Talenten entspricht (für die Generation der Millenials hat der Aspekte der Sinnhaftigkeit bzw. Purpose nochmals eine besondere Bedeutung gewonnen). Diesen Anspruch gibt es aber schon lange! Nicht erst seit Erfindung des sozialpolitischen Transferkonzepts BGE orientieren sich Menschen bei der Berufswahl danach, was ihren Neigungen und Talenten entspricht. Mal abgesehen von Fällen wie Familientraditionen, Druck der Eltern, peer group pressure, etc. – aber warum sollte ausgerechnet das BGE diese Konflikte lösen? Für Einschränkungen wie fehlende Qualifikation auf dem Weg zum Traumberuf gilt das oben Gesagte.

Auch die Logik des (Arbeits)Marktes und dessen Vergütungsregeln kann ein BGE nicht aufheben, die gilt mit oder ohne BGE in gleicher Weise: Marktteilnehmer (Konsumenten, Arbeitgeber) haben eine Wertschätzung für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen, daran orientiert sich die Zahlungsbereitschaft. Es ist eben nicht „egal was rauskommt“. Ein Beispiel: Für eine Fachkraft in der Softwareentwicklung lag der Bruttolohn Ende 2017 durchschnittlich bei 3.821 €. Wenn nun ein solcher Fachinformatiker entscheidet, dass er leidenschaftlich gerne kocht und dass er das nun beruflich machen will, dann gilt in Deutschland zunächst die Berufsfreiheit. Außerdem gilt: Der mittlere monatliche Bruttolohn in der Berufsgruppe Köche/Köchinnen (ohne Spezialisierung) lag Ende 2017 bei 2.115 €. Die Zahlungsbereitschaft für die Dienstleistung „Kochen“ können Sie als Leser*In ja einfach für sich selbst nachvollziehen: Wenn das Jägerschnitzel im gutbürgerlichen Restaurant (nicht: im Feinschmeckerlokal) 40 EUR kostet, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie da nicht mehr hingehen oder zuhause wieder mal selber kochen – es gibt ja genug Anleitungen auf YouTube.

Im Zusammenhang mit der Frage nach einer „interesse- und talentgeleiteten Berufswahl“ möchte ich auch kurz auf das Bildungssystem eingehen. Wenn ich mir mein Abiturzeugnis aus dem Jahr 1995 ansehe, dann sehe ich darin, dass ich eine mathematische Begabung habe und eine gute Portion Ehrgeiz. Was ich aus dem Zeugnis nicht erkennen kann: Wie gut funktioniere ich unter Stress? Tüftele ich lieber alleine oder arbeite ich gerne im Team? Habe ich ein Talent zur Führung, bin ich überzeugend im Auftritt und: Wie hoch ist meine Eigeninitiative, bin ich Mainstream-Denker oder auch Querdenker? Würde mich das Aufgabenprofil eines Gebäudearchitekten reizen oder eher das eines Softwarearchitekten? – Worauf ich hinaus will: Wir haben ein Schulbildungssystem, das in den meisten Fächern durchaus state-of-the-art Bildungsinhalte vermittelt, aber seine Schüler am Ende das Schulbildungszyklus orientierungslos lässt, für welche Berufsprofile sie mit all ihren Vorlieben/Talenten/Stärken/Schwächen die beste Eignung haben; man sieht das nicht zuletzt an der Abbruch-/Wechselquote während des Studiums. Das BGE ist für diesen Missstand auch die völlig falsche Antwort, stattdessen sollte man über ein Orientierungsjahr nachdenken, in dem Schüler (aus welchem Schulsystem auch immer) in verschiedene Berufe, Branchen, Studien- und Ausbildungsgänge hineinschnuppern können. Für eine berufliche Neuorientierung während der beruflichen Phase könnte das Recht auf ein oder zwei Sabbaticals diskutiert werden. Wohlgemerkt: Das sind zeitlich befristete Phasen, wer hier das BGE als adäquate Antwort ins Spiel bringt, schießt mit Kanonen auf Spatzen.

Last but not least möchte ich auf das Ergebnis eines zweijährigen Feldversuchs in Finnland aufmerksam machen, in dem die Effekte des Bedingungslosen Grundeinkommens getestet wurden. Und zwar von Januar 2017 bis Dezember 2018. Das Fazit (zum Nachlesen): Grundeinkommen macht glücklicher, aber bringt keine Arbeit (spiegel.de) bzw. Keine Wirkung auf den Arbeitsmarkt (zeit.de).

Relevanz des BGE: Perspektive für Niedrigqualifizierte

Kommen wir nun zur Frage, inwieweit das Bedingungslose Grundeinkommen eine geeignete Maßnahme ist, um für niedrigqualifizierte Beschäftigte eine Perspektive zu bieten. Zunächst einmal gilt das vorher Gesagte: Es wird einen Teil von niedrigqualifiziert Beschäftigten geben, die mithilfe von Weiterbildungsmaßnahmen die erforderliche Digitalkompetenz erwerben können, um über Erwerbsarbeit den Lebensunterhalt verdienen zu können. Ich kenne beispielsweise einen ehemaligen Klempner, der seit Jahren erfolgreich als IT Systemtechniker arbeitet. Gleichwohl wäre es zu optimistisch anzunehmen, dass diese Bildungsstrategie für alle Beschäftigten im Niedriglohnsektor funktioniert. Es wird andererseits auch neue Formen von niedrigqualifizierten Tätigkeiten in der neuen Digitalen Ökonomie geben, zum Beispiel Fahrradkurierfahrten, das sogenannte „Transcripting“ von Sprachaufzeichnungen oder das sogenannte „Labelling“ von Bildmaterial, mit dem KI-Algorithmen trainiert werden (vgl. Artikel im Handelsblatt zu Clickworkern).

Wer nun das BGE als sozialpolitische Maßnahme für Niedrigqualifizierte fordert (und für die von technologischer Arbeitslosigkeit Betroffenen ist eine sozialpolitische Antwort zwingend erforderlich), der sollte sich zwingend auch mit dem Effekt des BGE auf diesen Arbeitsmarkt beschäftigen. Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht, vielmehr ist eine differenzierte Analyse erforderlich. Zunächst einmal sollte man bei Tätigkeiten für niedrigqualifizierte Beschäftigte danach unterscheiden, ob sich die Tätigkeit

  • (a) einfach automatisieren lässt (eben diese Annahme wird beim Digitalen Strukturwandel für viele Beschäftigungsverhältnisse mittelfristig angenommen),
  • (b) mit mittlerem Investitionsaufwand automatisieren lässt oder
  • (c) nur sehr schwer bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Investitionsaufwand automatisieren lässt.

Betrachten wir – stellvertretend – die Einführung eines BGE für den Fall (c), wo sich die Tätigkeit nur mit unverhältnismäßig hohem Investitionsaufwand automatisieren lässt. Ich nehme diesen Fall exemplarisch einmal an für die Tätigkeit des Müllmannes. Wer die Diskussion um das Autonome Fahren verfolgt, kann etwa folgende Argument gut nachvollziehen: Beim Zufahren der Mülltonnen und -container muss immer die Verkehrssituation beachtet werden, außerdem muss Rücksicht genommen werden auf Fußgänger und spielende Kinder. Das lässt sich nicht einfach automatisieren.

Um das Verhalten von Beschäftigten bei Einführung eines BGE zu prognostizieren, muss man noch die Annahme treffen, ob ein Beschäftigter die Tätigkeit gerne oder nicht gerne ausübt. Der Einfachkeit halber (und ohne jemanden zu nahe treten zu wollen) treffe ich für den Müllmann die Annahme, dass diese Tätigkeit nicht so gerne ausgeübt wird (das ist als modellhafte Annahme zu verstehen, natürlich kann das ein Job sein, der gerne ausgeübt wird). Es treten nun folgende Effekte ein:

  • Wenn unter dieser Annahme das BGE eingeführt wird, ist es plausibel anzunehmen, dass ein Beschäftigter weniger arbeitet, etwa nur noch Teilzeit. Dies verknappt das Arbeitsangebot und setzt einen Anreiz für Unternehmer, den Lohn nach oben zu setzen, um Beschäftigte für längere Arbeitszeiten zu motivieren. (lohnpreiserhöhend)
  • Gleichzeitig aber gibt es angesichts des BGE folgende Reaktion von Unternehmern: „Was wollt ihr denn, ihr habt doch ein Grundeinkommen, da braucht ihr doch nicht mehr so viel Lohn.“; dies wirkt lohnpreisdämpfend bzw. lohnsenkend.
  • Und schließlich gibt es einen weiteren Effekt: Im Rahmen des Digitalen Strukturwandels werden die einfachen automatisierbaren Jobs mittelfristig entfallen, es gibt einen „Run“ von Niedrigqualifizierten auf jene Jobs, die sich nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand automatisieren lassen. Dieser Effekt erhöht das Arbeitsangebot und wirkt lohnpreisdämpfend bzw. lohnsenkend.
  • Wenn Erwerbsarbeit in 10 Jahren nicht mehr jene identitätsstiftende Funktion einnähme (Konjunktiv!), wie es heute zu beobachten ist, dann sänke der Anreiz zu Arbeiten nochmals, auch das hätte eine lohnpreissteigernde Funktion. Das BGE würde eine solche Entwicklung begünstigen.
  • Wenn sich die Tätigkeit nicht automatisieren lässt, dann ist die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer auch verhältnismäßig hoch, das hat ebenfalls eine lohnpreissteigernde Wirkung.

Wie sich erkennen lässt, ist für diesen Fall eine klare Prognose über die Lohnpreisentwicklung nicht möglich. Einfacher sich die Lohnentwicklung für den Fall annehmen, wenn sich eine Tätigkeit bereits mit mittlerem Investitionsaufwand automatisieren lässt. Die Verhandlungsmacht ist begrenzt. Es gilt: Wenn die Lohnsteigerung einen gewissen Schwellwert überschreitet, erfolgt eine Automatisierung und die Jobs sind unwiederbringlich verloren. Das BGE könnte hier den unglücklichen Effekt haben, dass damit eine Automatisierung angestoßen wird, die das Arbeitsangebot für Niedrigqualifizierte nochmals zusätzlich verkleinert. Ich weise aber nochmals darauf hin, dass sich die tatsächlichen Effekte nicht wirklich belastbar prognostizieren lassen. Es geht mir vor allem darum, ein Verständnis zu schaffen, welche Faktoren und Kräfte das Arbeitsangebot beeinflussen, und in welche Richtung hier das BGE wirkt.

Damit man sich einmal ein Bild davon macht, wie hoch die Kosten für maschinelle Automatisierung sind, habe ich einmal die Kosten für einen Roboter herausgesucht, nämlich den Schwerlastroboter KR360-2 von der Firma KUKA. Dieser Roboter hat einen Aktivitätsradius von 2,8 Metern, kann Lasten bis zu 360 kg bewältigen und kostet ca. 78.000 Euro

Der Roboter KR-360-2 der Firma KUKADer Roboter KR-360-2 der Firma KUKA

Hier ein anderes Robotermodell, diesmal von der Firma Boston Dynamics:

Preisinfos liegen mir hierzu nicht vor, es dürfte aber klar sein, dass ein solcher Roboter in einer deutlich höheren Preiskategorie liegt. Zu einem solchen Einstandspreis kommen selbstverständlich Wartungskosten, Betriebskosten (Strom, Schmieröl), Einarbeitungskosten (Antrainieren von Arbeitsabläufen, Arbeitsprozessen) und Ähnliches zu. Mir geht es darum, eine realistische Idee davon zu vermitteln, was die Entscheidungsgrundlage eines Unternehmers ist, der die Kosten einer Investition in Maschinen den Kosten für einen Mitarbeiter gegenüberstellt. Wenn eine Tätigkeit zwar automatisierbar ist, aber betriebswirtschaftlich nachteilig gegenüber der Besetzung durch einen Mitarbeiter ist, dann wird nicht automatisiert.

Sofern man nun (während einer Übergangsphase bzw. in der Frühphase der Digitalen Ökonomie) Erwerbsarbeit erhalten möchte, ist es arbeitsmarktpolitisch darum naheliegend, die Kosten für Arbeit zu reduzieren, um diese Kosten-Vergleichsrechnung des Unternehmers zugunsten eines Beschäftigten zu verschieben. Die Arbeit zu entlasten kann heißen: Steuerfinanzierung von Sozialversicherungsbeiträgen oder „Subventionierung“ von Niedriglöhnen, und zwar dergestalt, dass es sich für Beschäftigte lohnt zu arbeiten: Ein solches Instrument gibt es ja bereits, nämlich das so genannte Aufstocken. Es handelt sich dabei allerdings um ein heikles Thema: Die Wirtschaftsjournalistin Heike Göbel (aber auch andere) weist in dem Zusammenhang auf einen unerwünschten Nebeneffekt des Aufstockens hin: “Es hilft [zwar] Menschen, Chancen auf eine bessere Arbeit zu wahren. Es bietet Unternehmen aber auch Anreiz, sich mit subventionierter Beschäftigung einzurichten und den Staat auszubeuten.“ Aus dem Grund tun sich die Gewerkschaften tun auch schwer mit diesem Instrument. Aus gleichem Grund positionieren sich Gewerkschaften im Übrigen auch kritisch gegenüber einen Instrument wie dem BGE, denn sie fürchten die folgende Argumentation seitens der Unternehmer: „Was wollt ihr denn, ihr habt doch ein Grundeinkommen, da braucht ihr doch nicht mehr so viel Lohn.“

Die Befürchtung der Gewerkschaften, dass Unternehmer geringeren Lohn zahlen (anders formuliert: niedrigere Lohnkosten haben), entspräche aber dem gewünschten Effekt einer Strategie zur Senkung der Arbeitskosten: In eben diesem Fall schneidet die Beschäftigung eines Arbeitnehmers in der oben genannten Kosten-Vergleichsrechnung besser ab, im Niedriglohnsektor würden dann möglicherweise Beschäftigungsverhältnisse erhalten. Wer folglich eine politische Antwort auf die Gefährdung von niedrigqualifizierten Arbeitsverhältnissen in Zeiten des Digitalen Strukturwandels sucht, der kommt nicht umhin, das Instrument der „Kostenentlastung von Arbeit bzw. Aufstockung“ in Erwägung zu ziehen – zumindest als Übergangslösung. Dieses Instrument kann hierbei so konstruiert werden, dass natürlich auch Niedrigqualifizierte an einer allgemeinen Reduktion der Arbeitszeit partizipieren können.

Es ist selbstverständlich unrealistisch anzunehmen, man könne das „Aufstocken“ auf jene Tätigkeiten begrenzen, wo Automatisierung droht und das „Aufstocken“ aussetzen, wo das Investment zur Automatisierung einer Tätigkeit prohibitiv teuer ist. Hier ist politisch abzuwägen, welche Dosis an „Subventionierung“ arbeitsmarktpolitisch Sinn macht. Es gilt auch: Sinnvolle Innovationen sollte eine solche „Subventionierung“ nicht behindern – zumindest nicht mittelfristig; wenn allerdings allenthalben die Alarmglocken schrillen und der digitale Strukturwandel die kurz-/mittelfristige Anpassungsfähigkeit des Arbeits-/Bildungsmarktes überfordert, dann darf man der Politik keine Denkverbote hinsichtlich Maßnahmen zu einer vorübergehenden Verzögerung des Anpassungsprozesses in besonders sensiblen Bereichen des Arbeitsmarktes erteilen. Um dabei Innovationsinvestitionen nicht auszubremsen, sollten etwa derartige Subventionen „mit Ansage“ zurück gebaut werden.

Fazit: Es ist klar, dass der digitale Strukturwandel im Arbeitsmarkt Auffangkosten verursachen wird. Dies betrifft insbesondere den Sektor der niedrigqualifizierten Arbeiten. Das wird teuer. Das gilt etwa für die Subventionierung der Arbeitskosten. Aber billig wird das BGE auch nicht: Wenn der Staat jedem Bundesbürger 1.000 EUR pro Monat auszahlen möchte, dann müsste er dafür ca. 1 Billion Euro (=1.000 Mrd. Euro) aufbringen – Jahr für Jahr. Die Finanzierung ist dabei eine ganz entscheidende Frage. Wenn diese zulasten derjenigen geht, die vom Digitalen Strukturwandel hart getroffen werden – also: den Niedrigqualifizierten, dann ist das BGE eine Scheinlösung. Eine Finanzierung des BGE durch eine Mehrwertsteuererhöhung (wie es etwa der dm-Gründer Götz Werner vorschlägt) fällt damit als Option schon einmal durch: „Eine solche Mehrwertsteuererhöhung träfe nicht den Multimillionär, der den nächsten Brillantring für seine Gattin dann eben auf den Bahamas kauft“, sagt [der emeritierte Politikprofessor] Christoph Butterwegge. „Es träfe sozial Benachteiligte, die ihr Grundeinkommen durch den Kauf teurer Gebrauchsgüter des täglichen Bedarfs selbst finanzieren würden. Vor allem Familien mit Kindern würden darunter leiden.“

Abschließende Gedanken zum BGE

Es spricht nichts dagegen, zu gegebener Zeit das BGE für die Spätphase der Digitalen Ökonomie konzeptionell zu durchdenken; die Diskussion um das BGE halte ich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch für verfrüht. In der Frühphase der Digitalen Ökonomie liegt es nahe, zunächst die vorgenannten wirtschafts-, arbeitsmarkt-, bildungs- und steuerpolitischen Prioritäten abzuarbeiten. Allein die benannten Punkte bedeuten eine Herkulesaufgabe für den Politikbetrieb; die Diskussion um das BGE ist in dem Kontext ein Störfeuer, das die öffentliche Debatte und den Politikbetrieb selbst von den eigentlichen Prioritäten ablenkt.

Die Umfragen zum Bedingungslosen Grundeinkommen sind im Übrigen mit größter Vorsicht zu genießen. Man kann etwa auf der Debattenseite der WELT zum BGE an einer Umfrage teilnehmen. Zum 31.07.2019 hatten bereits 249.000 Leser*Innen ihre Stimme abgegeben. Das Ergebnis sieht wie folgt aus:

Zustimmung zu BGE: Umfrage auf welt.deAbbildung: Zustimmung zu BGE: Umfrage auf welt.de vom 31.07.2019

In den Medien finden sich Berichte über Zustimmungsraten in gleicher Größenordnung. Man berücksichtige nun aber die Entscheidungsgrundlage, auf deren Basis die Befragten in diesen Umfragen zu Ihrer Haltung gegenüber dem BGE befragt wurden: „Allerdings mahnen die Forscher, die Zustimmungswerte seien nicht gleichzusetzen mit einem Ja zur Einführung einer solchen Reform. Denn den Befragten hätten keine Informationen über die mögliche Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens vorgelegen und auch nicht zur Kürzung bisheriger Sozialleistungen oder Erhöhung von Steuern.“

Angesichts dieser entscheidenden Information ist es ja nachgerade verwunderlich, dass die Zustimmung zur Frage „Wollen Sie zukünftig jeden Monat 1.000 EUR vom Staat geschenkt bekommen?“ nicht eher nahe 100% gelegen hat.

Author

Der Autor ist Manager in der Softwareindustrie mit internationaler Expertise: Prokurist bei einem der großen Beratungshäuser - Verantwortung für den Aufbau eines IT Entwicklungszentrums am Offshore-Standort Bangalore - Director M&A bei einem Softwarehaus in Berlin.